Allgemeinen Verkaufsbedingungen – Gültig ab dem 1. Januar 2022
Artikel 1:
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden die einzige Grundlage für alle geschäftlichen Verhandlungen. Sie gelten für den Verkauf von Produkten aus dem Meer - lebend oder nicht, frisch oder tiefgefroren, gesalzen, haltbar gemacht oder nicht, und gleich in welcher Verpackung - (im Folgenden „das Produkt oder die Produkte“) von allen Unternehmen, die direkt oder indirekt im Besitz der Firma Océalliance (im Folgenden „der Lieferant“) stehen.
Sie haben Vorrang vor jedem anderen Dokument des Kunden (im Folgenden der „Kunde“) und insbesondere vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die vom Lieferanten nicht ausdrücklich schriftlich angenommen wurden, auch wenn sie nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen übermittelt wurden.
Jede geschäftliche Beziehung mit dem Lieferanten beinhaltet die vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Artikel 2: Bestellungen
Bestellungen können dem Lieferanten durch jedes geeignete Mittel (Telefon, E-Mail …) übermittelt werden.
Alle Bestellungen, die dem Lieferanten erteilt wurden, sind für den Kunden unwiderruflich und können weder storniert noch geändert werden, es sei denn der Lieferant willigt darin ein.
Da die Verfügbarkeit der bestellten Produkte von verschiedenen unvorhersehbaren Gegebenheiten und insbesondere den Bedingungen der Fischerei abhängig ist, kann der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht gewährleisten, dass ihm jedes bestellte Produkt geliefert werden kann. Für den Fall, dass ein Produkt nicht verfügbar ist, behält sich der Lieferant die Möglichkeit vor, ein Produkt von vergleichbarer Qualität anzubieten. Die bloße Tatsache, dass der Lieferant mit der Ausführung der Bestellung beginnt, bewirkt seine Annahme der Bestellung.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden die schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder auf jede andere Weise) seiner anfänglichen oder ergänzenden Bestellung zu verlangen.
Artikel 3: Pflicht des Kunden vor Vertragsschluss
Jeder Kunde ist verpflichtet, vor einer ersten Bestellung das Formular zur Eröffnung eines Kundenkontos, das die vorbehaltlose Einwilligung in die ihm in einem Exemplar überreichten Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthält, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden, zusammen mit einem Handelsregisterauszug (in Frankreich: Extrait K-Bis), der nicht älter als drei Monate sein darf, und seiner Bankverbindung sowie einem Lastschriftmandat, das die Bezahlung der vom Lieferanten ausgestellten Rechnungen ermöglicht.
Bei einer Änderung der in diesem Formular angegebenen Informationen verpflichtet sich der Kunde, den Lieferanten schnellstmöglich und spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach der Änderung darüber zu informieren.
Dem Lieferanten steht es vollkommen frei, jedem Kunden, der einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellt, die Kontoeröffnung zu verweigern. Der Lieferant braucht seine Verweigerung einer Kontoeröffnung nicht zu rechtfertigen. In jedem Fall kann der Kunde die Nichteröffnung eines Kontos nicht als Grund für eine Weigerung anführen, seine Pflichten im Rahmen einer vom Lieferanten angenommenen und/oder ausgeführten Bestellung zu erfüllen.
Artikel 4: Preise
Die Preise der Produkte schwanken täglich entsprechend den Tageskursen. Die Produkte werden in Euro zzgl. MwSt. zu dem am Tag der Annahme der Bestellung geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Für Produkte, die in Frankreich ausgeliefert werden, erhöhen sich die Preise um die am Tag der Bestellung geltende Mehrwertsteuer. Entsprechend der gewählten Lieferart der Produkte versteht sich der Preis frachtfrei (CPT) oder ab Werk (EXW).
Artikel 5: Zahlung des Preises
Nach Artikel L.441-11, II, 1° des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) und der Verfügung 2021-859 vom 30. Juni 2021 ist der Preis innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab dem Lieferdatum per Überweisung, Scheck oder Lastschrift zahlbar. Wenn abweichend davon die Rechnungsstellung nach Dekade erfolgt, ist der Preis innerhalb von höchstens dreißig (30) Tagen ab dem 10., 20. bzw. 30. des Monats des Rechnungsdatums zahlbar.
Auch bei einer vorfristigen Zahlung wird dem Kunden keinerlei Rabatt gewährt.
Der Lieferant ist berechtigt, Auskünfte zur finanziellen Situation seines Kunden einzuholen und/oder ihn falls erforderlich um die Garantien zu bitten, die er für notwendig hält, um die ordnungsgemäße Ausführung der eingegangenen Verpflichtungen zu gewährleisten. Wenn der Kunde sich weigert, dieser Bitte nachzukommen, oder wenn er sich in einer unsicheren finanziellen Situation befindet, ist der Lieferant berechtigt, die laufenden Bestellungen ganz oder teilweise zu stornieren oder eine Barzahlung der laufenden und/oder zukünftigen Bestellung(en) zu verlangen.
Artikel 6: Zahlungsverzug und Zahlungsausfall
Eine nicht fristgerechte Zahlung hat sofort und von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent (6 %) auf den Gesamtbetrag der geschuldeten Beträge zur Folge.
Die Verzugszinsen werden von Rechts wegen und automatisch fällig, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre. Diese Bestimmung bleibt insbesondere im Fall der Einstellung der Geschäftstätigkeit, eines Insolvenzverfahrens (Erhaltungs-, Sanierungs- oder Liquidationsverfahren) oder auch bei einem Verkauf des Geschäftsbetriebs des Kunden anwendbar.
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird ferner sofort und von Rechts wegen eine Inkassopauschale in Höhe von vierzig (40) Euro fällig. Dieser Pauschalbetrag fällt zusätzlich zu den Verzugszinsen an, wird aber nicht in die Berechnungsgrundlage der Verzugszinsen eingeschlossen. Diese Entschädigung wird für jede mit Verzug bezahlte Rechnung geschuldet.
Zudem wird als Vertragsstrafe auf die im Falle eines Zahlungsausfalls des Kunden im Streitverfahren eingezogenen Beträge zusätzlich zu den Verzugszinsen eine feste Vertragsstrafe von 20 % des Gesamtbetrags aller geschuldeten Beträge mit Hauptbetrag und Zinsen erhoben, unbeschadet aller anderen Forderungen.
Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin kann der Lieferant die Lieferung laufender Aufträge aussetzen und neue Aufträge ablehnen, ohne den Kunden vorher davon benachrichtigen zu müssen.
Ebenso hat die Nichtzahlung einer Rechnung zu ihrem Fälligkeitstermin die vorzeitige Fälligkeit aller noch nicht fälligen Rechnungen des Lieferanten zur Folge.
Ohne die vorherige und schriftliche Einwilligung des Lieferanten und ohne dass der Lieferant in der Lage gewesen wäre, das Vorliegen der vorgebrachten Beanstandung zu überprüfen, darf eine Zahlung nicht auf Initiative des Kunden verrechnet, vermindert (zum Beispiel durch die Anwendung von Vertragsstrafen) oder verweigert werden. Dies gilt insbesondere im Falle eines angeblichen Lieferverzugs oder eines vollständigen oder teilweisen Mangels der Produkte.
Artikel 7: Lieferung
Die Verpackung der Produkte wird vom Lieferanten gemäß den Gepflogenheiten durchgeführt. Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden unfrei oder frei Haus.
Pfandverpackungen müssen vom Kunden schnellstmöglich und mit Einwilligung des Lieferanten über den Spediteur des Lieferanten oder auf Kosten des Kunden an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Die Anzahl der gelieferten Pfandverpackungen ist auf der jeweiligen Rechnung der Produkte angegeben. Für jede Rücksendung von Pfandverpackungen durch den Kunden ist ein eigener Lieferschein auszustellen. Jede Einwendung bezüglich der Menge der erhaltenen Pfandverpackungen muss der anderen Partei innerhalb von 24 Stunden ab Empfang mitgeteilt werden. Der Lieferant wird halbjährlich eine Aufstellung der versandten und zurückgesandten Pfandverpackungen erstellen und kann dem Kunden jede versandte und seit mehr als einem Monat nicht zurückgeschickte Pfandverpackung in Rechnung stellen.
Artikel 8: Lieferzeiten
Die Lieferzeiten werden auf der Bestätigung der Bestellung so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten ab.
In jedem Fall berechtigt eine verspätete oder mangelhafte Lieferung den Kunden nicht, den Verkauf zu stornieren, die Produkte abzulehnen oder eine Entschädigung gleich welcher Art zu fordern. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um es dem Lieferanten zu ermöglichen, seine Lieferfristen/-zeiten einzuhalten, über die er den Kunden vorab informieren wird. Der Lieferant lehnt von Rechts wegen jede Haftung ab, wenn der Kunde nicht die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat.
Artikel 9: Vorbehalte / Rücksendungen
Bei Erhalt der Lieferung muss der Kunden innerhalb von 72 Stunden dem Spediteur gegenüber alle Vorbehalte per Einschreiben melden, uns eine Kopie davon zusenden und gemäß Artikel L133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung seiner Rechte ergreifen.
Wenn der Kunde selber an der Plattform des Lieferanten eine Bestellung tätigt und/oder abholt, verpflichtet er sich, die Qualität und Menge der gekauften Produkte vor Ort zu überprüfen. Die Abholung bewirkt den Übergang der Gefahren in Bezug auf die Produkte, die vorbehaltlose Annahme der Lieferung und den Verzicht auf alle Ansprüche wegen Nichtkonformität.
Unbeschadet der vom Kunden gegenüber dem Spediteur zu ergreifenden Vorkehrungen muss jede Reklamation zur Menge oder Qualität der gelieferten Produkte, um zulässig zu sein, dem Lieferanten bei Erhalt der Waren telefonisch angezeigt und anschließend schriftlich (per Fax oder E-Mail) bestätigt werden, und dies spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei frischen und gegarten Produkten, von zwölf (12) Stunden bei Lebendprodukten und von achtundvierzig (48) Stunden bei Tiefkühlprodukten ab dem Erhalt der Produkte.
Nach Ablauf dieser Frist wird jede Lieferung als konform betrachtet und kann nicht mehr Anlass für eine Reklamation wegen Nichtkonformität sein. Jede Reklamation wird vom Verkaufsleiter des Lieferanten analysiert, der allein befugt ist, zu entscheiden, ob sie gerechtfertigt ist und unter welchen Bedingungen die Produkte umgetauscht oder zurückgenommen werden und dafür eine Gutschrift ausgestellt wird. Ohne die vorherige und schriftliche Einwilligung des Lieferanten darf kein Produkt zurückgesandt werden.
In jedem Fall setzen die Rücknahme oder der Umtausch eines Produkts voraus, dass es in einwandfreiem Konservierungszustand und in seiner Originalverpackung zurückgegeben wird. Die Rücksendung eines Teils der gelieferten Produkte entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten und insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Rechnungen bei Fälligkeit.
Artikel 10: Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum der verkauften Produkte bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises mit Zinsen, Gebühren, Abgaben und Nebenkosten vor, und die Zahlung gilt erst nach ihrem tatsächlichen Eingang als erfolgt.
Die Nichtzahlung einer einzigen der Raten kann die Rückforderung der Produkte zur Folge haben. Alle weiteren Ansprüche, die er aufgrund dessen gegenüber dem Kunden geltend machen könnte, bleiben vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises kann der Kunde im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs frei über die vom Lieferanten vermarkteten Produkte verfügen. Beim Weiterverkauf eines nicht vollständig bezahlten Produkts hat der Lieferant ein Folgerecht auf den Wiederverkaufspreis der Produkte.
Artikel 11: Gefahrübergang
Der Gefahrübergang gleich welcher Art erfolgt im Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte für den Spediteur oder beim Verlassen unserer Lager. Unabhängig von den Versandbedingungen werden die Produkte immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden transportiert, der seine Rechte gegenüber dem Transportunternehmen zu wahren hat, welches bei Verspätung, Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Produkten während des Transports allein haftet.
Artikel 12: Garantie
Der Lieferant wird hinsichtlich der Ausführung der Bestellung und der Qualität der Produkte allergrößte Sorgfalt walten lassen. Falls ein vom Lieferanten anerkannter Mangel vorliegt, beschränkt sich dessen Pflicht auf den Ersatz oder die Erstattung der mangelhaften Produkte ohne jede weitere Entschädigung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die nicht unter die Pflichten des Lieferanten fallen und die aus einer Lagerung, dem Handling, einem Transport oder einer Verwendung unter anormalen Bedingungen oder unter Bedingungen, die nicht mit der Art, den Vorschriften oder der Eignung des Produkts für einen bestimmten Zweck vereinbar sind folgen.
In jedem Fall ist die Haftung des Lieferanten auf den Rechnungsbetrag der Produkte beschränkt und schließt ausdrücklich alle anderen als die direkten Schäden aus.
Artikel 13: Höhere Gewalt
Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer hier beschriebenen Pflichten aus einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 Zivilgesetzbuch (Code civil) folgt. Dazu gehören insbesondere Streiks, Unwetter, Demonstrationen oder alle anderen Ereignisse, die die Liefer- und Transportbedingungen der Waren beeinträchtigen. Im Falle einer vorübergehenden Behinderung von weniger als 48 Stunden ab dem Bestellzeitpunkt wird die Erfüllung der Pflicht ausgesetzt. Wenn eine solche Behinderung länger als 48 Stunden dauert, wird der Vertrag automatisch und von Rechts wegen aufgelöst und die Parteien werden von ihren Pflichten entbunden.
Artikel 14: Personenbezogene Daten
Für die Verwaltung der Geschäftsbeziehung und insbesondere für die Annahme von Bestellungen und eventuellen Reklamationen verarbeitet jede der Parteien Daten der anderen Partei, die mit natürlichen Personen verbunden sein können, wie insbesondere Namen, Vornamen und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter, die mit der Verwaltung der Geschäftsbeziehung beauftragt sind.
Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß dem Gesetz und insbesondere dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten und der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zu verarbeiten. Sie verlangen von jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten in ihrem Auftrag verarbeitet, dass er diese Verpflichtungen einhält.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von den Parteien so lange gespeichert, wie es für die ordnungsgemäße Verwaltung der Geschäftsbeziehung notwendig ist.
Die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, das heißt das Recht auf Berichtigung, Auskunft, Löschung und gegebenenfalls das Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung können ausgeübt werden, indem ein Schreiben an den Firmensitz der anderen Partei geschickt wird, begleitet von einem Identitätsnachweis der betroffenen Person.
Falls die betroffenen Personen der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten nicht mit den geltenden Gesetzen im Einklang steht, können sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einlegen. In Frankreich ist dies die Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL).
Artikel 15: Anwendbares Recht – Sprache
Jede Bestellung unterliegt dem französischen Recht. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere andere Sprachen übersetzt werden, ist bei einer Streitigkeit allein die französische Fassung maßgebend.
Artikel 16: Gerichtsstand
Bei einer Streitigkeit oder Beanstandung in Bezug auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, auf die Beziehungen zwischen den Parteien oder auf das Angebot und den Verkauf der Produkte verpflichten sich die Parteien zuallererst nach einer gütlichen Einigung zu suchen. Jede Streitigkeit oder Beanstandung, die nicht innerhalb eines Monats und gemäß den im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen einvernehmlich beigelegt werden kann, wird der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts am Sitz des Lieferanten unterstellt, auch im Falle eines Eilverfahrens, einer Verfügung auf Antrag, von mehreren Beklagten, einer Zwischenklage oder Heranziehung in ein Verfahren zwecks Gewährleistung.